Der Verkauf Galaxy Tab 10.1 und 8.9 wird nach einem aktuellem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf durch deutsche Tochterfirmen Samsungs auch weiterhin in Deutschland verboten sein. "Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter aus", so die Urteilsbegründung. Das verstoße gegen das Gesetz des "unlauteren Wettbewerbs" und sei unzulässig. Das Modell 10.1N bleibt davon (noch) unberührt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete am Dienstag, dass das Verkaufverbot des Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 in Deutschland weiterhin vorerst bestehen bleibt und untermauert damit den Beschlüsse des Landgerichtes Düsseldorf im September letzten Jahres. Die beiden Urteile zum Galaxy Tab 10.1 und dem Modell Galaxy Tab 8.9 betreffen die hierzulande ansässigen Tochterunternehmen von Samsung und haben auf den südkoreanischen Mutterkonzern keinerlei Auswirkung.
Die Mini-PCs verstoßen laut Aussagen der Richter gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerb (UWG), da das Apple-Tablet in unzulässiger Weise nachempfunden wurde. Das Geschmacksmuster des US-Unternehmens wird durch die Samsung-Modelle allerdings nicht verletzt, betont das Gericht. Aufgrund dessen gilt das Verbot des Galaxy Tab 10.1 lediglich für das Bundesgebiet.
Abgesehen davon hatten die Südkoreaner wenig später reagiert und das Nachfolgemodell Galaxy Tab 10.1N in den Handel eingeführt. Die leicht abgewandelte Version bleibt vom Verkaufsverbot gänzlich unberührt -zumindest vorerst. Apple lässt aber auch dahingehend nichts unversucht und wird sich am 9. Februar 2012 mit seinem Konkurrenten wiederholt bei der Rechtssprechung einfinden.