Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten sich unterschiedlichste Applikationen für das Handy auszuwählen und herunterzuladen. Plattformen hierfür bietet beispielsweise  Apple mit seinem iTunes Store und Google mit dem Android Market an. Die Unternehmen versuchen gewissenhaft das Einschleichen von schädlichen Apps in ihr Sortiment zu unterbinden. Allerdings lauert die Gefahr in der In-App-Werbung und nicht in den Apps. Viele Entwickler von kostenlosen Apps suchen sich einen Drittanbieter und beauftragen diesen, ihre Angebote mit Werbebannern zu versehen. Entwickler können daher die angezeigte Werbung wenig beeinflussen. So fällt es den Abzockern recht leicht, die Apps zu ihren gunsten zu manipulieren. Ohne Angabe von persönlichen Daten, werden seitens der Kriminellen Anbieter, Unkosten geltend gemacht. Der Schlüssel dazu ist das genutzte Wireless Application Protocol (WAP). Es übermittelt die MSISDN-Nummer, also die Identifikationsnummer der im Handy eingelegten SIM-Karte. Somit werden die vermeintlich sicheren Daten an unerwünschte Personen einfach weitergereicht.

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Der Einfallsreichtum krimineller kennt keine Grenzen -Vorsicht bei Gratis-Apps sei geboten | Bild: Google

Zahlungen zwischen 3-5 Euro pro Woche werden so oftmals fällig. Die Gelder werden über den Telefon-Provider abgerechnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung verpacken die Anbieter sehr professionell als Werbe-SMS für Klingeltöne, die von den meisten Nutzern sowieso gleich wieder gelöscht werden. Das Erkennen dieser Banner im Vorweg ist schwierig und geschieht oft zu spät. Manche Provider wie unter anderen die Telekom oder Vodafone, bieten die Sperrung der Inkasso-Forderungen per Rechnung an. Ratsam ist es außerdem, sofern die Möglichkeit besteht, die Verbindungsaufnahmen per WAP, zu deaktivieren.

Falls ein Abonnement bereits zu stande kam, kann man den Anbieter des Werbebanners kontaktieren. Diesen erklärt man dann, dass der Anschluss des Vertrages unbewusst geschah und keinerlei Absichten für das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Abos bestanden. Ebenfalls besteht die Option dem Handy-Provider die Situation zu erklären und die Zahlung der WAP-Dienste auszulassen. Allerdings bringen die zwei Möglichkeiten nicht immer den gewünschten Erfolg. Sollte der Versuch scheitern, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

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